
»Ich orientiere mich bei meiner Arbeit an Ihren Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten. Meine Arbeit berücksichtigt ihre persönliche Biografie und ist immer maximal individuell.«
MONIKA DABROWSKA
B.A. Gesundheitspsychologie & Pflege
Honorar
Die Leistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
1. Diese können mit einem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro als zweckgebundene Sachleistung (§45b SGB XI) verrechnet werden.
2. Oder durch Umwidmung. Sollten 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Die Kosten für eine Stunde individueller Unterstützungsleistung wie Betreuung, Aktivierung, Unterstützung im Haushalt, und Demenz-Betreuung, orientiert sich an den im Land NRW genehmigten Kosten.
Der zum 1. Januar 2025 geltende Stundensatz beträgt 38 € je Stunde, eine Anfahrtspauschale von 5 € je Einsatz wird erhoben.
Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Pflegekasse.
Das Erstgespräch zu einer möglichen Betreuung oder Beratung ist für die Interessenten unverbindlich und kostenfrei.
Wichtig:
Termine sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen.
In anderen Fällen wird, die Leistung in voller Höhe als Privatleistung, in Rechnung gestellt.